Das Problem kehrt jedes Jahr wieder: Viele Verteilnetzbetreiber ändern ihre am 15. Oktober veröffentlichten Netzentgelte für das Folgejahr vor dem 1. Januar noch einmal. Im vergangenen Jahr wurden rund 20 Prozent aller veröffentlichten Netzentgelte im Nachhinein noch einmal geändert (Quelle: ene‘t GmbH). Die Lieferanten, die für die Netzbetreiber die Netzentgelte mit den Kunden abrechnen, können dann ihre Kundentarife nicht mehr rechtzeitig anpassen und bleiben auf den Kosten sitzen. Um diese Praxis zu unterbinden, hat die Bundesnetzagentur im September dieses Jahres eigens einen Leitfaden veröffentlicht, der Verteilnetzbetreibern eine klare Handreichung zur endgültigen Veröffentlichung der Netzentgelte am 15. Oktober gibt. Wichtig zudem: Die Übertragungsnetzbetreiber haben in diesem Jahr rechtzeitig ihre Entgelte veröffentlicht, die die Verteilnetzbetreiber in ihre Tarife einarbeiten.

Eine erste Auswertung von mehr als 30 aktuell veröffentlichten Preisblättern von Verteilnetzbetreibern durch den Energie und IT-Anbieter LichtBlick SE zeigt nun, dass diese ausnahmslos den Hinweis „vorläufig“ enthalten. In der Analyse sind große und kleine Betreiber aus ganz Deutschland einbezogen. „Aus unserer Sicht kann und darf es keine vorläufigen Netzentgeltveröffentlichungen mehr geben. Warum Verteilnetzbetreiber weiterhin zu Lasten anderer Marktteilnehmer keine verbindlichen Angaben machen, ist nicht zu erklären“, sagt bne-Geschäftsführer Busch. Für Energievertriebe ist diese Situation nicht hinnehmbar. „Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, endlich aktiv zu werden, und die Verteilnetzbetreiber auf eine verbindliche Veröffentlichung der Netzentgelte zum 15. Oktober zu verpflichten.“

EEG-Umlage: Trotz Absinken weiterhin Reformbedarf

Wie die vier Übertragungsnetzbetreiber heute bekanntgegeben haben, wird die Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im kommenden Jahr leicht auf 6,792 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde sinken.  Aus bne-Sicht besteht dennoch weiter Reformbedarf am Umlagesystem. „Strom ist im Vergleich zu fossilen Energieträgern weiterhin überproportional mit Abgaben und Umlagen belastet. Die Ausweitung der Energiewende auf die Sektoren Wärme und Verkehr wird damit erschwert“, sagt Busch.

Der bne schlägt vor, die EEG-Umlage anteilig auf den Energieverbrauch für Wärme und Verkehr zu erheben.  Eine dazu im Jahr 2016 vom bne beauftragte Studie des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung  zeigt, dass die Umlagebelastung auf dem Strompreis mit diesem Ansatz deutlich sinken könnte. „Wenn wir die Basis der EEG-Umlage verbreitern, könnten wir einen deutlichen Impuls für die Sektorkopplung und damit für das Gelingen der Energiewende geben“, so bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)

Der bne steht seit 15 Jahren für Markt, Wettbewerb und Innovation in der Energiewirtschaft. Unsere Mitglieder entwickeln wegweisende Geschäftsmodelle für Strom, Wärme und Mobilität.