Der Entwurf des StandAGs reserviert mit den Sicherungsvorschriften des Paragraphs 21 unnötigerweise große Regionen mit Salzformationen und Kristallingestein für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen. Damit werden auch Bohrarbeiten für Geothermieprojekte in Nord- und Mitteldeutschland großflächig ausgeschlossen. Selbst für den Fall, dass ein Ausschlusskriterium für die Errichtung eines Endlagers zutrifft und die Errichtung einer Geothermieanlage damit möglich bleibt, werden die Projektlaufzeiten durch diesen zusätzlichen Prüfungsaufwand verzögert.

Es ist weder angemessen noch verhältnismäßig, die umweltfreundliche Nutzung der Erdwärme einzubremsen, nur weil man sich bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle einer aus der Zeit gekommenen Technologie nicht einigen kann. Ich fordere die Bundestagsabgeordneten dazu auf, diesen Fehler zu korrigieren und Investitionssicherheit für Klimaschutzprojekte der Tiefen Geothermie zu schaffen. Ansonsten läuft die Bundesregierung Gefahr, sich bei den ambitionierten Klimaschutzzielen selbst einer wichtigen Option zu berauben.“

Die ausführliche Stellungnahme des Bundesverbandes Geothermie finden Sie hier: http://geothermie.de/fileadmin/useruploads/bundesverband/Politik/Stellungnahme_StandAG_20170306.pdf