Zum Abbau der Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll nach dem Inkrafttreten der Novelle ein zusätzliches Volumen von insgesamt 97 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um in den Genuss dieser Sonderförderung zu kommen, müssen geringere Tarife akzeptiert werden. So soll verhindert werden, dass die Kosten für die Konsumenten aus dem Ruder laufen oder eine Überförderung der Anlagen entsteht, weil sich die verwendeten Technologien seit der Einreichung weiter entwickelt haben. Die Entscheidung, ob er das Vorreihungs-Angebot zu den neuen Konditionen annimmt oder weiter wartet, trifft aber der Projektwerber.

Bei der Photovoltaik liegen derzeit 3.700 Anträge vor, die mit dem alten Modell bis zum Jahr 2023 brauchen würden, bis sie in den Genuss einer Förderung kommen würden. Laut der Novelle können alle Photovoltaik-Anträge, die bis Ende 2010 eingereicht worden sind, zu einem Tarif von 30 Prozent unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif vorgereiht und abgewickelt werden. Betroffen wären rund 3.150 Anträge. Selbst die neuen Tarife liegen immer noch auf und teilweise über dem Niveau in Deutschland, wo die Mittel zuletzt massiv gekürzt werden mussten. Dementsprechend positiv sind die Rückmeldungen mehrerer heimischer Betreiber, die ihre Anlagen auch mit dem reduzierten Tarif errichten wollen.

Bei der Windkraft sind 152 Anträge in der Warteschleife, die bei einer Abwicklung im bestehenden System bis zum Jahr 2015 reichen würde. Zum Abbau dieser Liste soll der Tarif für die Vorreihung um moderate vier Prozent von 9,7 auf 9,3 Cent pro KWh gesenkt werden. "Wir sind überzeugt, dass auch die neuen Tarife den Ausbau der Windkraft ankurbeln werden. Damit können günstig gelegene Projekte und Standorte auf dem Weg zur Marktreife effizient gefördert werden anstatt in der Warteschleife zu verharren", so Mitterlehner.

Neue Tarife fördern Weg zur Marktreife
Damit es künftig nicht wieder zu Wartelisten kommt, wird das Fördersystem durch die Novelle effizienter und transparenter. Die einzelnen Technologien sollen fixe Töpfe erhalten: Von den 30 Millionen Euro an jährlichem Fördervolumen für neue Anlagen sind das für die Photovoltaik drei Millionen Euro (statt bisher 2,1 Millionen). Bei Wind sind es 14 Millionen Euro, bei Kleinwasserkraft 3,5 Millionen Euro und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas neun Millionen Euro pro Jahr. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im nächsten Jahr wieder eingereicht werden.

Gleichzeitig werden die Einspeisetarife für neue Projekte rascher als bisher an die Marktpreise und die technologische Weiterentwicklung angepasst. Das Jahreskontingent soll künftig halbjährig in zwei Tranchen vergeben werden. Wenn der erste Call für einen Fördertopf überzeichnet ist, würde der Tarif für neue Anlagen automatisch stufenweise um bis zu zehn Prozent reduziert. Allerdings können die Tarife bei Bedarf auch wieder angehoben werden. "Wir wollen den Konsumenten einen effizienten Einsatz ihrer Fördermittel garantieren und die Ökostrom-Technologien schrittweise an die Marktpreise heranführen", bekräftigt Mitterlehner. Denn ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden) müsste allein durch den geplanten Abbau der Wartelisten rund zehn Euro pro Jahr mehr zahlen. Danach würde es aufgrund der Ökostrom-Zuschläge zu einer konstanten jährlichen Steigerung von drei Euro pro Jahr kommen. Allerdings sind rund 25.000 sozial schwächer gestellte Haushalte weiterhin von einem Teil des Ökostromzuschlages, nämlich der Ökostrompauschale (ehemals: Zählpunktpauschale), befreit.

Neues Kostenbegrenzungsmodell stärkt Wettbewerbsfähigkeit
Damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, muss nach Ablehnung des Industriedeckels durch die EU-Kommission ein neues EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungs-Modell geschaffen werden. Daher sollen die Ökostromentgelte gemäß Entwurf künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Die energieintensive Industrie liegt auf einer niedrigeren Netzebene mit niedrigeren Netztarifen als Gewerbebetriebe und Haushalte, somit kommt es zu einer Staffelung bei den Abgaben. Dadurch zahlt die Industrie anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag etwa in der Höhe des ursprünglichen Industriedeckels. Für Haushalte und Gewerbebetriebe soll diese Umstellung keine Mehrkosten bringen.
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