Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Telekommunikationsanlagen Eine wesentliche Neuerung ist die Beschreibung der Anforderungen an den Anschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an das Niederspannungsnetz. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur geschaffen. Die Anwendungsregel unterstützt die VDE-Aktivitäten zur E-Mobility durch Festlegung klarer Netzanschlussbedingungen. So wird klar gestellt, dass einphasige Anschlüsse an das Niederspannungsnetz auf eine Leistung von 4,6 kVA begrenzt sind, wogegen der Anschluss als symmetrisches Drehstromsystem höhere Leistungen zulässt. Weiterhin greift die Anwendungsregel weitere Standardisierungsergebnisse des VDE zur Elektromobilität auf, beispielsweise durch Empfehlung einer Steckvorrichtung des Typs 2 gemäß IEC 62196-2 für die Verbindung zwischen Ladestation und Elektrofahrzeug. Ziel ist ein hoher Standardisierungsgrad, nicht zuletzt auch mit Blick auf internationale Normungsaktivitäten.

Die VDE-Anwendungsregel schließt erstmals auch Telekommunikationsanlagen in den Geltungsbereich ein. Aufgrund des massiven Ausbaus der Breitbandnetze sowie der flächendeckenden Nutzung moderner Telekommunikationseinrichtungen sind auch neue, innovative Lösungen für den Anschluss dieser Anlagen an das Stromnetz erforderlich.

Mehr Informationen unter www.vde.com/fnn