„Der bne lehnt die von den Marktgebietsverantwortlichen beantragte Verlängerung der Erhebung des Konvertierungsentgelts entschieden ab. Mit dem Konvertierungsentgeltsystem wird in den sogenannten qualitätsübergreifenden Marktgebieten die Trennung zwischen den Gasqualitäten H- und L-Gas aufrechterhalten, nur dass sie heute auf Bilanzkreisebene anstatt – wie früher – an Marktgebietsgrenzen stattfindet. Das Konvertierungsentgeltsystem verursacht hohe Transaktionskosten; der Handel und die Belieferung von Letztverbrauchern mit L- und H-Gas erfordert doppelte Strukturen: Für jede Gasqualität ist ein Beschaffungsportfolio anzulegen und sind Bilanzkreise zu bewirtschaften. Das System konnte zudem nicht dazu beitragen, mehr Liquidität im L-Gas-Handel zu schaffen. Dadurch ist der deutsche Gasmarkt praktisch noch immer in vier Zonen geteilt. Diese Trennung sollte gemäß Festlegung „KONNI“ der Bundesnetzagentur  zum 1. Oktober 2016 auslaufen. Auf diese Rahmenbedingungen hat sich der ganze Markt eingestellt. Der bne fordert daher die Bundesnetzagentur auf, die Anträge der Marktgebietsverantwortlichen zeitnah zu entscheiden und abzulehnen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Webseite: http://www.bne-online.de/de/content/bne-zum-gas-marktgebietsbericht-der-fernleitungsnetzbetreiber-kosten-werden-zu-hoch

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)

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